Nematodenuntersuchung – Unser Angebot

 

Nematodenuntersuchung für die Pflanzkartoffelvermehrung

Die Nematodenuntersuchung für Vermehrungsflächen ist durch die Pflanzkartoffelverordnung gesetzlich vorgeschrieben. Die Anmeldung zur Probenahme erfolgt beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fachzentrum Pflanzenbau.

Die Probenahme muss 1 Jahr vor dem geplanten Vermehrungsvorhaben erfolgen. Ab dem 31. Januar werden Untersuchungsaufträge für das laufende Anbaujahr nur noch in Ausnahmefällen angenommen!

Die Organisation und Durchführung der Probenahme auf dem Feld nach den Vorgaben der LfL Freising/Weihenstephan wird durch den Erzeugerring veranlasst. Er übernimmt auch den Probentransport zur Untersuchungsstelle. Pro 0,25 ha angefangene Vermehrungsfläche sind 2 Proben vorgeschrieben, also 8 Proben pro Hektar.
Das Untersuchungsergebnis wird dem Vermehrer direkt durch die LfL mitgeteilt.

Bei Befall ist eine Pflanzkartoffelvermehrung nicht möglich ! Eventuelle Abtrennungen, Sortenberatungen etc. erfolgen durch das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fachzentrum Pflanzenbau.

Privatproben können mit einem Probenbegleitschein zur Untersuchung an die LfL eingereicht werden. Bei Interesse wenden Sie sich an das zuständige Amt für Landwirtschaft.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Untersuchungsaufwand.