KVA allgemein

 

Neutral Kontrollierter Vertragsanbau

Ende der 80er Jahre begannen Kreise der Ernährungswirtschaft, nicht nur Vorgaben hinsichtlich der Qualitätseigenschaften zu machen, sondern auch den Forderungen der Verbraucher nach Offenlegung der Art und Weise der Erzeugung Rechnung zu tragen.
Aus diesen Überlegungen heraus entstand in Zusammenarbeit mit den beteiligten Wirtschaftskreisen das Konzept des „Neutral kontrollierten Vertragsanbaues“. Hier sind nicht nur Preis, Menge und Verarbeitungseignung von zentraler Bedeutung. Vielmehr stehen Kontrolle und Nachvollziehbarkeit einer integrierten Produktion im Mittelpunkt.

Diesen Anforderungen wird der „Neutral kontrollierte Vertragsanbau“ in folgenden zentralen Aspekten gerecht:

  • Regionale vertragsgebundene Produktion und Verarbeitung
  • Auswahl geeigneter Standorte
  • Festlegung einer nachhaltigen Fruchtfolge
  • gezielte Sortenwahl und Verwendung von zertifiziertem Saat- bzw. Pflanzgut
  • Ausgewogene Düngung und integrierter Pflanzenschutz
  • Führung einer Schlagkartei zur Dokumentation der Anbau- und Pflegemaßnahmen
  • Bestandesbeschilderung
  • Kontrolle der Einhaltung der festgelegten Erzeugungsregeln durch das LKP bzw. den Erzeugerring als neutrale Institution

Um den Anforderungen der einzelnen Fruchtarten gerecht zu werden, wurden zusammen mit der Wirtschaft und der staatlichen Beratung die „Mindestanforderungen für die neutral kontrollierte Erzeugung“ von Mahlgetreide, Braugetreide, Raps zur Gewinnung von Speiseöl, Speise- und Veredelungskartoffeln sowie Hopfen erarbeitet. Darauf aufbauend ist es jeder Vertragsfirma freigestellt, mit ihren Vertragslandwirten zusätzliche Anbaurichtlinien und Qualitätsmerkmale festzulegen.

Nähere Informationen zur Organisation und Abwicklung erhalten Sie in der Erzeugerringgeschäftsstelle oder beim LKP.