Fortbildungsveranstaltung zur Sachkunde im Pflanzenschutz

Regelmäßige Fortbildung im Pflanzenschutz ist Pflicht! Was ist zu tun?

Der Erzeugerring bietet Ihnen anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen an. Sie sollten sich rechtzeitig für eine der angebotenen Schulungen anmelden, um Engpässe zum Ende der Frist zu vermeiden. Eine frühzeitige Teilnahme wirkt sich nicht nachteilig auf die folgenden Zeiträume zur Wiederholungsschulung aus, Sie verschenken dadurch nichts!

Überprüfen Sie dazu Ihren persönlichen Fortbildungszeitraum: PDF-Dokument öffnen

Für Erzeugerringmitglieder ist die Teilnahme an einer Fortbildung (auch online!) für je eine Person (=Betriebsinhaber als Mitglied) an einer 3-jährig vorgeschriebenen Fortbildungsveranstaltung zur Sachkunde kostenfrei.

Möglichkeiten zur Teilnahme an einer Fortbildung:

 

 

Wer benötigt einen Sachkundenachweis?

Den Sachkundenachweis benötigen alle Personen, die

  • Pflanzenschutzmittel anwenden oder
  • über den Pflanzenschutz beraten
  • andere anleiten oder beaufsichtigen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen
  • eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden,
  • Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen oder
  • Pflanzenschutzmittel über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen
Wichtige Hinweise

Die Fortbildung genügt nur dann den gesetzlichen Anforderungen, wenn diese von den zuständigen Behörden anerkannt ist.
Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung über die erfolgte Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme.
Der Teilnehmer muss die Bescheinigung aufbewahren, um Sie z.B. bei einer Fachrechtskontrolle vorlegen zu können.
Kann der Sachkundige den Nachweis nicht erbringen, kann der Sachkundenachweis sogar widerrufen werden. Um dann die Sachkunde wieder zu erlangen, muss eine erneute Prüfung abgelegt werden.

Überprüfung der Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes im Betrieb

Um den gesetzlichen Anforderungen des integrierten Pflanzenschutzes gerecht zu werden, wurde die Broschüre „Die allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes – Hilfe zur Umsetzung und Dokumentation“ erstellt.

Diese Broschüre enthält einen einseitigen Fragebogen, der vom Betrieb auszufüllen und bei einer Überprüfung vorzulegen ist. Der ausgefüllte Fragebogen ist vom Betrieb mit den sonstigen Unterlagen und Nachweisen zum Pflanzenschutz aufzubewahren.

Download Broschüre „Die allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes – Hilfe zur Umsetzung und Dokumentation“ (PDF)
Download Fragebogen (PDF)

Quelle: LfL

Bodenproben

Die Anmeldung der Proben ist  im Bodenportal des LKP (www.boden-bayern.de) möglich.
Anleitungen dazu: Standard-Bodenuntersuchung.pdfStickstoffuntersuchung (N-min).pdf

Die Organisation der Beprobung erfolgt in gewohnter Weise durch den für Sie zuständigen Ringwart.
Ihr Ringwart stellt Ihnen für die Probeziehung notwendige Werkzeug und Material zur Verfügung, weist Sie in die Probenahme ein und organisiert den Transport zum Labor. In einigen Landkreisen befinden sich Sammelstellen für die eigenständige Versorgung mit Probenahme-Material, sowie für die Abgabe der Bodenproben. Weitere Informationen fiden Sie auf der Internetseite vom LKP.

Für die Probeziehung ist der Landwirt zuständig. Es besteht auch die Möglichkeit einer maschinellen Probenahme.
Dazu werden mit speziell dafür umgebauten Fahrzeugen mit einem integriertem hydraulischen Bohrstock Bodenproben entnommen. Wenn die digitalen Feldstücksdaten (Mehrfachantrag) zur Verfügung stehen, können Flächen zuverlässig mit GPS aufgefunden werden. Darüber hinaus bieten wir Ihnen mit der Nährstoffkartierung eine farbige Dokumentation der Nährstoffverhältnisse auf Ihren Schlägen an. Sprechen Sie Ihren Ringwart an!

Das Untersuchungsergebnis wird vom Labor direkt zugesandt. Die Untersuchungskosten werden durch den Erzeugerring abgerechnet.
Preise: siehe Preisliste im Standard-Mitgliederbereich.

Standard-Bodenuntersuchung und Zusatzuntersuchungen

Die Ermittlung des aktuellen Nährstoffgehaltes im Boden durch eine regelmäßig durchgeführte Bodenuntersuchung ist nach wie vor Grundlage für eine optimale und gezielte Düngung. Zudem ist eine entsprechende Bodenuntersuchung auch durch die Düngeverordnung vorgeschrieben. Eine Nichtachtung dieser Pflicht kann unangenehme Auswirkungen nach sich ziehen. So müssen – mit wenigen Ausnahmen – Schläge mit mehr als 1 ha mindestens alle 6 Jahre untersucht werden. Dies gilt auch für Grünland!

Probenzahl: In der Regel wird 1 Probe / ha mit ca. 15 Einstichen empfohlen. Nur wenn schon mehrere vergleichbare Untersuchungsergebnisse des Schlages mit konstanten Ergebnissen vorliegen, kann die Probenzahl fachlich vertretbar verringert werden.

Untersuchungsdauer bzw. Ergebnismitteilung: Die Ergebnismitteilung für Standarduntersuchungen erfolgt ca. 6 Wochen nach Eingang der Probe beim Labor. Falls Zusatzuntersuchungen etwas länger dauern, werden sie nachgesandt.
Die Probenmuster werden im Labor 6 Wochen nach Ergebnismitteilung aufbewahrt. In begründeten Fällen ist eine Nachuntersuchung innerhalb dieser Frist möglich.

Stickstoffuntersuchung (Nmin)

Eigene Untersuchungsergebnisse sagen mehr aus als Durchschnittswerte !
Nutzen Sie die Nmin-Stickstoffuntersuchung als Entscheidungshilfe für eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Stickstoffdüngung ! Anleitung zum Ziehen von Nmin-Proben.pdf

Bei der Nmin-Untersuchung wird der pflanzenverfügbare Stickstoff im durchwurzelbaren Bodenkörper untersucht. Gute Ergebnisse werden bei mittel – bis tiefgründigen Böden mit guter Bodenstruktur erzielt. Die Pflanzen sollten bis mindestens 60 cm wurzeln können, damit der in dieser Zone vorhandene Stickstoff auch aufgenommen werden kann. Geben Sie bitte deshalb immer den zutreffenden durchwurzelbaren Bereich an.
Zusammen mit den Hinweisen aus unserem Beratungsrundschreiben können die betrieblichen Erfahrungswerte ziemlich genau für den jahrgangsspezifischen Bedarf der Kulturen angepasst werden. Diese Vorgehensweise entspricht auch den Vorgaben der „guten fachlichen Praxis“.

Termine der Probenahme: Nmin-Proben können bereits ab dem 1. November gezogen und nachfolgend im Labor untersucht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der LfL.

Blattanalyse

Den Ernährungszustand der Pflanzen richtig beurteilen

Mit Hilfe der Pflanzenanalyse ist es möglich, unter den konkreten Standort-, Bewirtschaftungs- und Witterungsbedingungen den Ernährungszustand der Pflanzen zu überprüfen. Im Vordergrund steht dabei die Frage, ob das Düngemanagement die erforderliche ausgewogene Ernährung der Pflanzen mit allen wichtigen Nährstoffen gewährleistet. Die Aussagefähigkeit der Ergebnisse wird ganz wesentlich von der Berücksichtigung des Probenahmezeitpunktes bestimmt.

Probenahme und Versand:

  • Entnahme von ca. 20 Einzelproben im Zickzack- oder Diagonalbegang
  • Gerade voll entwickelte (junge) Blätter ohne Stil
  • Insgesamt ca. 200 g Frischmasse
  • Verschmutzung vermeiden
  • Luftdicht im Folienbeutel verschließen, vorher Luft herausstreichen
  • Lesbar mit den vollständigen Angaben zu Namen, Anschrift, Erzeugerringmitgliedsnummer, Sorte bzw. Futtermittel sowie gewünschter Untersuchung, beschriften
  • Zum Probenbegleitschein gelangen Sie über die Webseite des Labors unter www.agrolab.com/de
  • Umgehender Versand zum Labor AGROLAB Agrar und Umwelt GmbH, Bresslauer Str. 60, 31157 Sarstedt

Das Untersuchungsergebnis wird Ihnen schriftlich vom Labor mitgeteilt, die Abbuchung bzw. Rechnungsstellung erfolgt über den Erzeugerring.

Qualitätsuntersuchung

Der Erzeugerring bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, von ihren pflanzlichen Produkten (Getreide, Ölfrüchte, wirtschaftseigenes Futter) Proben zur Qualitätsuntersuchung (z. B. Rohprotein, Fallzahl, Ölgehalt usw.) von unabhängigen Labors zu günstigen Konditionen untersuchen zu lassen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle.

In folgenden anerkannten Laboren werden Qualitätsuntersuchungen für den Erzeugerring durchgeführt (die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit):

  • AGROLAB Agrarzentrum GmbH, Zeißstr. 19, 37327 Leinefelde-Worbis; Tel.: (0 36 05) 53301-00
  • Labor ABERHAM, Tiroler Weg 7, 86845 Großaitingen; Tel.: (0 82 03) 50 86
  • Pflanzen- und Futtermittelanalytik: AGROLAB Agrar und Umwelt GmbH, Breslauerstr. 60, 31157 Sarstedt; Tel.: 05066/90193-58
  • Saatgutuntersuchung: Agrolab LUFA GmbH, Dr.-Hell-Straße 6, 24107 Kiel; Tel.: 0431/1228 0

Blattlausauszählung und Zikadenmonitoring

Der Erzeugerring unterstützt die regionalen Kartoffelanbauer, führt Blattlauszählungen durch und wirkt bei der Zikadenmonitoring mit.

  • Hinweise zum Blattlausflug können bis Ende Juli über das Erzeugerringtelefon unter der Tel. 08443/9177-194 abgerufen werden. Die Fangzahlen an den Kontrollstellen dienen nur als Übersicht. Die eigene Kontrolle (Gelbschalen) sollte für die Vermehrung angestrebt werden.
  • Seit dem 19.05.2025 werden die Zikadenfänge auf den Klebetafeln wöchentlich ausgewertet. Hinweise zum amtlichen Warndienstaufruf können über das Erzeugerringtelefon unter der Tel. 08443/9177-196 abgerufen werden. In ISIP werden die Monitoringdaten für Kartoffel- und Zuckerrübenflächen in zwei Karten getrennt dargestellt. Hier geht es zur Webseite von ISIP: Monitoring Kartoffelflächen und Monitoring Zuckerrübe.

Dokumentation im Pflanzenbau

 

Die Aufzeichnung für ausgebrachte Düngemittel muss spätestens 2 Tage nach der Düngung erfolgen. Um die gesetzliche Aufzeichnungspflicht für Düngung zu erfüllen, können Sie die Schlagkarten des Erzeugerringes verwenden. Diese können gedruckt bestellt werden oder stehen im Standard-Mitgliederbereich zum Download bereit.

Die verpflichtenden Aufzeichnungen von Pflanzenschutzmitteln ist ab dem 01.01.2026 nur noch elektronisch in einem maschinenlesbaren Format möglich.

Nutzen Sie für die verpflichtenden Aufzeichnungen die Ackerschlagkartei „Ackerchef“. Diese beinhaltet eine einfache Düngebedarfsermittlung sowie eine rechtssichere Dokumentation von Düngung und Pflanzenschutz.
Die Anwendung ist als Desktopversion sowie als App nutzbar.

Die prüfungssichere Ackerschlagkartei beinhaltet eine einfache Düngebedarfsermittlung sowie eine rechtssichere Dokumentation von Düngung und Pflanzenschutz.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite vom LKP.

Dokumentation Pflanzenschutz

Bis Ende 2025 ist die verpflichtende Aufzeichnung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln noch schriftlich oder elektronisch möglich. Ab 01. Januar 2026 ist dies dann nur noch elektronisch in einem maschinenlesbaren Format möglich.
Dies gibt die EU-Durchführungsverordnung vor. Die Einzelheiten zur Umsetzung in Deutschland muss der Bund noch entscheiden, beispielsweise ob die Aufzeichnung in einem bestimmten Dateiformat erfolgen muss.

Ab 2026 müssen folgende Angaben aufgezeichnet werden:

  • Art der Verwendung, z.B. Agrarflächen
  • Verwendetes Pflanzenschutzmittel, Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels und der Zulassungsnummer
  • Zeitpunkt der Verwendung, Datum der Anwendung und gegebenenfalls Startzeitpunkt (Uhrzeit)
  • Verwendete Menge (= Aufwandmenge)
  • Lage oder Bestimmung der behandelten Fläche bzw. Einheit, z.B. FID aus iBALIS
  • Größe oder Umfang der behandelten Fläche bzw. Einheit, z.B. Hektar oder Saatgutmenge (Tonnen / dt / kg)
  • Kulturpflanze oder Einsatzort/Flächennutzung, Bezeichnung der Kulturpflanze und sofern relevant das BBCH-Stadium der Kultur (z.B. wenn die Anwendung auf bestimmte Entwicklungsstadien der Kultur beschränkt ist)
Dokumentation Düngung

Zum 1. Mai 2020 ist die neue Düngeverordnung in Kraft getreten und damit die in ihr vorgeschriebene Dokumentation zur Düngung. Für jeden Schlag sind Aufzeichnungen für alle Düngemaßnahmen zu erstellen, bei denen ein stickstoff- oder phosphorhaltiger Dünger in mineralicher oder organischer Form eingesetzt wurde und das innerhalb von zwei Tagen.

Zur Aufzeichnung der Düngemaßnahmen sind Betriebe nicht verpflichtet, die

  • auf keinem Schlag wesentliche Nährstoffmengen an N oder P2O5 aufbringen, oder
  • abzüglich bestimmter befreiter Flächen <15 ha LF bewirtschaften und weniger als 2 ha Sonderkulturen (Gemüse, Hopfen, Wein, Erdbeeren) anbauen, zugleich <750 kg N Anfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft nachweisen und keinerlei Wirtschaftsdünger aufnehmen.

Um die gesetzliche Aufzeichnungspflicht für Düngung und Pflanzenschutz zu erfüllen, können Sie die Schlagkarten des Erzeugerringes nutzen. Ob Aussaat, Düngung oder Pflanzenschutz – eine schnelle Dokumentation ist leicht gemacht. Die Vordrucke können Sie in Kartenformat in der Geschäftsstelle des Erzeugerringes per E-Mail oder telefonisch bestellen (0,10 € je Stück+ Versand zzgl. MwSt.) oder im Standard Mitgliederbereich kostenfrei downloaden.