Ausgabe 09/ 2024

vom 13.09.2024

In dieser Ausgabe:

  • Erfolgreiches Unkrautmanagment im Grünland

 

Erfolgreiches Unkrautmanagment im Grünland

  • Im Gegensatz zum Ackerbau sind auf Wiesen stets zahlreiche Pflanzenarten vorhanden. Von Zusammensetzung, Wuchs und Unkrautfreiheit dieser Bestände hängen Ertrag und Qualität des Futters ab.
  • Durch einseitige Düngung und Nutzung oder durch ungünstige Witterungs-, Boden- und Wasserverhältnisse können wertlose oder gar giftige Pflanzen verstärkt im Bestand auftreten. Um trotzdem ertrag- und energiereiches Grundfutter auf den Wiesen zu erzeugen, ist ein erfolgreiches Unkrautmanagement auf Dauergrünland- und Ackerfutterflächen sehr wichtig.
  • Für eine gezielte Unkrautregulierung sind vor allem die gesetzlichen Rahmenbedingungen ausschlaggebend. Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz ist ein flächiger Herbizideinsatz nur noch in Ausnahmefällen durch eine Genehmigung der Naturschutzbehörde möglich.
  • Neben der chemischen Unkrautbekämpfung im Grünland ist auch eine mechanische Unterdrückung und Bekämpfung von unerwünschten Kräutern und Gräsern möglich.
  • Die mechanische Bekämpfung muss aber bereits vorbeugend, schon bei kleineren Schadbildern, erfolgen. Wenn zu spät gehandelt wird und die unerwünschten Pflanzen bereits überhandgenommen haben, kann mit den rein mechanischen Maßnahmen das Ruder nicht mehr rumgerissen werden.
  • Welche vorbeugenden, mechanischen Maßnahmen Sie gegen unerwünschte Pflanzen im Grünland durchführen können, finden Sie in folgender Übersicht.
  • Nur gegen Ampfer besteht die Möglichkeit einer genehmigungsfreien und flächigen chemischen Behandlung mit kameragesteuerten Sensorspritzen (Rumex oder Rumbojet), da diese Maßnahme als Einzelpflanzenbehandlung anerkannt ist. Ebenfalls gegen den Ampfer zugelassen ist der Rotowiper, ein maschinelles Streichgerät.
  • Die LfL weist darauf hin, dass diese Spezialgeräte zur Einzelpflanzenbekämpfung nur mit der ausdrücklichen Genehmigung der Behörde zur Behandlung von anderen Zielpflanzen wie Kreuzkraut oder Hahnenfuß eingesetzt werden dürfen.
  • Nur bei einer Genehmigung nach vorangegangenem Antrag ist eine Flächenspritzung gegen Giftpflanzen im Grünlandbestand erlaubt. Welche Pflanzenschutzmittel im Grünland zugelassen sind, finden Sie in folgender Tabelle.
  • Bei dem Herbizid Simplex ist es wichtig, dass nur der letzte Aufwuchs, der nicht mehr verfüttert wird, behandelt werden darf.

Rotowiper im Einsatz
Bild: http://www.rotowiper.de/das-prinzip/gruenland/index.html

 

Sensorgesteuerter Rumex bei der Ampferbehandlung
Bild: www.profi.de

Rumbojet bei der Einzelpflanzenbehandlung
Bild: www.profi.de

 

Pflanzenbau-Hotline des Erzeugerringes

0180 – 5 57 44 51

(14ct/min aus dem dt. Festnetz, andere Preise aus Mobilfunknetzen möglich)

Hauptzeit (März bis Oktober): Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr

Nebenzeit: (November – Februar): Montag – Freitag 8.00 – 10.00 Uhr

Zu den übrigen Zeiten ist ein Ansagedienst geschaltet, der wöchentlich aktualisiert wird.

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Die Empfehlungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet. Wir geben keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben, insbesondere bei Veränderungen der aktuellen Zulassungssituation für Pflanzenschutzmittel. Es wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor der Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Beachten Sie Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung. Der Anwender ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen selbst verantwortlich.