Ausgabe 04/ 2024

vom 16.04.2024

 

Auflagen K-Wasser 2:

 

  • Generelles Pflugverbot vom 1. Dezember bis einschließlich 15. Februar.
  • Das Pflügen zwischen dem 16. Februar und dem 30. November ist nur dann erlaubt, wenn unmittelbar im Anschluss eine Ansaat erfolgt.
  • Vor der Aussaat von Reihenkulturen mit einem Reihenabstand von mehr als 45 cm ist das Pflügen verboten.
  • Die genauen Auflagen, Ausnahmen usw. finden sie in der Informationsbroschüre des Staatsministeriums.