Ausgabe 01 / 2026
vom 12.02.2026
Ab 1. Januar 2026 müssen folgende Angaben aufgezeichnet werden:
- Art der Verwendung (z.B. Agrarfläche, geschlossener Raum, Saatgut)
- Verwendetes Pflanzenschutzmittel und Zulassungsnummer
- Startzeitpunkt (Uhrzeit) der Anwendung*
- Aufwandmenge
- Behandelte Kulturpflanze/Pflanzenerzeugnis
- Behandelte Fläche mit FID, oder GPS Koordinaten
- Größe der behandelten Fläche
- EPPO – Codes (=eindeutige Bezeichnung einer Pflanzenart)
- BBCH – Stadium der Kultur*
- Name und Vorname des Anwenders
* nur erforderlich, wenn die Verwendung des Pflanzenschutzmittels auf bestimmte Tageszeiten (z.B. B2-Anwendungen) oder auf einen BBCH – Bereich beschränkt ist.