Nährstoffvergleich (DüV §§ 8 und 9)
Stand: 13.12.2018
Im Nährstoffvergleich werden die Nährstoffströme eines Betriebs dargestellt. Alle Betriebe, die wesentliche Nährstoffmengen ausbringen, müssen i. d. R. bis spätestens 31. März einen betrieblichen Nährstoffvergleich (Feld-Stall-Bilanz) für Stickstoff und Phosphat für das abgelaufene Düngejahr erstellen.
Von der Nährstoffbilanzierung befreite Flächen:
- Zierpflanzen, Gehölze (Weihnachtsbäume, Baumschulen, Strauchbeeren)
- Extensive Weiden (max. 100 kg N-Anfall ohne zusätzliche N-Düngung)
- Betriebe, auf denen weniger als 30 kg P oder 50 kg N gedüngt wird
- Betriebe <15 ha (abzüglich Flächen 1.+ 2.)
– und <2 ha Gemüse, Hopfen, Wein, Erdbeeren
– und <750 kg Stickstoffanfall aus der Tierhaltung
– und keine Aufnahme von Wirtschaftsdünger
Hinweis:
•Betriebe, die Wiederkäuer halten, müssen eine plausibilisierte Bilanz rechnen. In der plausibilisierten Bilanz werden die Grundfutterertäge auf die Futteraufnahme plausibiliert.
•Die erlaubten Bilanzüberschüsse werden ab 2018 bei Stickstoff auf 50 kg/ha/Jahr und bei Phosphat auf 10 kg/ha/Jahr gesenkt.
• Zusätzlich zur Feld-Stall-Bilanz müssen Betriebe über das Kalenerjahr 2018 bzw. Wirtschaftsjahr 2018/19 bis 6 Monate nach Ablauf des Bezugjahres (erstmalig bis 30.06.2019) eine Stoff-Strom-Bilanz erstellen:
- Betriebe > 50 GV und >2,5 GV/ha
- Viehaltende Betriebe (>750 kg N-Anfall), die > 750 kg N aus Witrschaftsdünger aufnehmen oder im letzjährigen Nährstoffvergleich den mehrjährigen Kontrollwert für N oder P überschritten haben.
- Biogasanlagenbetreiber, die Wirtschaftsdünger aufnehmen, sofern ein funktioneller Zusammenhang mit einem stoffstombilanzpflichtigen Betrieb besteht.
Diese Informationen finden Sie auch im aktuellen Versuchsberichtsheft.